Wir möchten Ihnen hier einen Überblick darüber geben, wie die Nachmieterregelung in unserem Hausverwaltungsbereich funktioniert und welche Schritte erforderlich sind, wenn Sie selbst einen Nachmieter vorschlagen möchten.
1. Grundsätzliche Hinweise
Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf, durch die Stellung eines Nachmieters vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen zu werden.
Trotzdem prüfen wir Ihren Vorschlag gerne – fair, transparent und zeitnah.
Bitte beachten Sie:
Der bestehende Mietvertrag bleibt so lange gültig, bis ein neuer Mietvertrag vollständig unterschrieben ist. Bis dahin bleiben Sie weiterhin Vertragspartner und damit auch zahlungspflichtig.
2. Voraussetzungen für einen möglichen Nachmieter
Damit wir einen potenziellen Nachmieter prüfen können, benötigen wir vollständige Unterlagen. Dazu zählen in der Regel:
Ausgefüllte Mieterselbstauskunft
Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
Aktuelle Schufa- bzw. Bonitätsauskunft
Passende Haushaltsgröße für die Wohnung
Keine negativen Schufa- oder Vorvermieterauskünfte
Die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Nachmieters liegt bei der Hausverwaltung bzw. beim Eigentümer der Wohnung.
3. Der Ablauf Schritt für Schritt
Ihre Mitteilung
Sie informieren uns schriftlich darüber, dass Sie einen Nachmieter vorschlagen möchten.Unterlagen einreichen
Ihr Interessent sendet uns seine vollständigen Bewerbungsunterlagen.Prüfung
Wir prüfen die Bonität, Eignung und – sofern erforderlich – holen die Zustimmung des Eigentümers ein.Entscheidung
Bei Zustimmung: Wir bereiten den neuen Mietvertrag vor.
Sobald dieser unterschrieben ist, können wir Sie aus Ihrem Mietvertrag entlassen.Bei Ablehnung: Ihr aktueller Mietvertrag läuft zu den vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen weiter.
4. Wichtige Hinweise
Sie können mehrere Nachmieter vorschlagen – jeder wird einzeln geprüft.
In besonderen Fällen (z. B. beruflicher Wechsel, gesundheitliche Gründe) können wir gemeinsam nach einer Lösung suchen, jedoch besteht kein Anspruch auf vorzeitige Entlassung.
Eventuelle Bearbeitungsgebühren hängen von den jeweiligen Eigentümer- oder Verwaltungsregelungen ab.
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